Vorzeitige Beendigung einer ebay−Auktion bei Diebstahl
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Am 17.05.2012 durch Rechtsanwalt Benjamin Horvath



Diebstahl eines Artikel während der Ebay Auktion


In einer Entscheidung vom 08.06.2011 stellte der BGH klar, dass bei einer vorzeitigen berechtigten Beendigung der Auktion, kein Vertrag mit dem Höchstbietenden zustande kommt.

Der Beklagte stellte am 23. August 2009 eine gebrauchte Digitalkamera nebst Zubehör bei eBay für sieben Tage zur Auktion ein. Am folgenden Tag beendete er das Angebot vorzeitig. Zu diesem Zeitpunkt war der Kläger mit einem Gebot von 70,00 € der Höchstbietende. Er fordert vom Beklagten Schadensersatz in Höhe der Differenz zwischen seinem Gebot und dem von ihm behaupteten Verkehrswert der Kamera nebst Zubehör. Der Beklagte beruft sich darauf, die Kamera sei ihm am Nachmittag des 24. August 2009 gestohlen worden.

Der Höchstbietende hat damit keinen Anspruch auf das Ersteigerte. "Denn in den allen Auktionsteilnehmern zugänglichen Hinweisen zum Auktionsablauf wird auch der Verlust des Verkaufsgegenstandes als rechtfertigender Grund für eine vorzeitige Angebotsbeendigung genannt. Darunter fällt auch der Diebstahl."
BGH AZ.: VIII ZR 305/10

Fazit:

Ebay Käufer können Verkäufer nicht zwingen einen Artikel zu ersetzen der, gem. AGB von Ebay, vorzeitig vom Angebot des Verkauf (Ebay Angebot) entfernt wurde.

Autor: 17.05.2012
Rechtsanwalt Benjamin Horvath


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