Internet Disclaimer Information von Rechtsanwalt Horvath
Betreiber von Internetplattformen müssen in Zukunft Markenrechtsverletzungen auf ihren Seiten vorbeugen
Das Kosmetikunternehmen (L´Oreal) klagte gegen Ebay

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Anwalt Internetrecht - Beratung heute?
Am 17.05.2012 durch Medienrecht Rechtsanwalt Horvath



Nach dem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs müssen die nationalen Gerichte in Zukunft die Betreiber von Internetplattformen nicht nur zur Beendigung, sondern auch zur Vorbeugung veranlassen.


Hintergrund war ein in Großbritannien anhängiger Rechtsstreit zwischen L´Oreal Paris und eBay. Dabei wurde eBay vorgeworfen durch den Kauf von bestimmten Schlüsselwörtern (z.B. Google Adwords) Nutzer zu den markenrechtsverletzenden Produkten auf der eigenen Internetplattform zu leiten.

Der Europäischen Gerichtshofs stellte fest, dass die Optimierung der Verkaufspräsentation bzw. diese zu bewerben eine Hilfestellung darstellt und forderte die Mitgliedsstaaten auf, Maßnahmen zu ergreifen, die nicht nur zur Beendigung der von Nutzern hervorgerufenen Verletzungen dieser Rechte, sondern auch zur Vorbeugung gegen erneute derartige Verletzungen beitragen. (Gerichtshof der Europäischen Union in der Rechtssache C-324/09)

Fazit:

Betreiber von Internetplattformen sollten in Zukunft die Inhalte ihrer Nutzer besser überprüfen. Es bleibt abzuwarten welche Maßnahmen gegen Betreiber von Internetplattformen zur Bekämpfung von Markenrechtsverletzungen ergriffen werden.

Autor: 17.05.2012
Rechtsanwalt Benjamin Horvath


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