OLG Köln schränkt gewerbliches Ausmaß bei Auskunftsanspruch wegen Urheberrechtsverletzungen ein.
Information von Rechtsanwalt Horvath
Anwalt Internetrecht − Wir beraten Sie umgehend! Beratung heute? Am 17.05.2012 durch Rechtsanwalt Benjamin Horvath (Schwerpunkt Medienrecht)
In einem Beschluss vom 05.05.2011 hat das Oberlandesgericht Köln entschieden, dass ein gewerbliches Ausmaß i.S.d. § 101 Abs. 1 UrhG nur noch ausnahmsweise vorliegen soll, wenn seit der Veröffentlichung des Werks mehr als 6 Monate vergangen sind.
Der Auskunftsanspruch ist bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzung ein wichtiges Instrument zur Ermittlung der persönlichen Daten des Anschlussinhabers.
Oberlandesgericht (OLG) Köln Az.: 6 W 91/11
Fazit:
Es bleibt abzuwarten, ob sich auch andere Gerichte der Rechtssprechung des OLG Köln anschließen werden. Die Auslegung des gewerblichen Ausmaßes könnte dazu führen, dass Auskunftsansprüche in Zukunft kurz nach Erscheinen eines Werkes beantragt werden müssen.
Autor: 17.05.2012
Rechtsanwalt Benjamin Horvath
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